Voraussetzungen für eine Beratung im Eichenhaus »
Stand Janaur 2021
Prinzipiell ist es nach den aktuellen Corona-Regeln (bis 31. Januar 2021) gestattet Beratungen und Gespräche mit unseren Fachleuten im Eichenhaus oder bei einem Ortstermin stattfinden zu lassen. Voraussetzung ist, dass unsere Leistungen zum aktuellen Zeitpunkt benötigt werden.
Ein passendes Szenario wäre: Sie bauen in naher Zukunft ein Haus oder Gewerbefläche (um), und haben dafür Bedarf an Architektenplanungen und / oder Schreinerarbeiten vom Eichenhaus.
Ein nicht passendes Szenario wäre: Sie möchten sich bei einem Bummel in unserer Ausstellung inspirieren lassen, haben aktuell aber gar keinen Bedarf an Leistungen des Eichenhauses.
Der Zugang zum Eichenhaus ist darum auch nur nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich, unsere Fachleute werden das Vorgehen dabei mit Ihnen vorab telefonisch oder auf digitalem Weg besprechen. Wir legen selbstverständlich weiterhin großen Wert auf die gebotenen Hygiene- und Abstandsregeln zu unserem aller Schutz.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme
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